1. Geltungsbereich
Für unsere Beratungsleistungen an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechtes und öffentliche Sondervermögen gelten die im Anschluss formulierten Geschäftsbedingungen. Andere Bestimmungen gelten nicht. Änderungen und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Leistungserbringung
Auch wenn wir unsere Projekte erfolgsorientiert durchführen, ist Gegenstand des Auftrages aufgrund der erforderlichen Mitwirkung des Kunden immer nur die vereinbarte Leistung. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, auch dann, wenn wir die Umsetzung begleiten. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet, noch garantiert.
Der Kunde stellt sicher, dass die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen für die Erfüllung unseres Beratungsauftrages sichergestellt sind, damit ein zügiges und ungestörtes Arbeiten möglich ist.
Alle Unterlagen, die wir im Rahmen der vorgenannten Zusammenarbeit an den Kunden weitergeben, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung und können hausintern einschließlich der jeweiligen Aufsichtsgremien genutzt und vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis der aufwerts GmbH möglich.
Vereinbarte Beratungstermine können bis 21 Arbeitstage vor Realisierung verschoben bzw. storniert werden. Bei kurzfristigeren Absagen und Verschiebungen ist der Kunde zu einer pauschalierten Entschädigung verpflichtet. Diese beträgt 21 bis 14 Arbeitstage vor dem Termin 25%, 14 bis 9 Arbeitstage vor dem Termin 30%, 9 bis 5 Arbeitstage vorher 40% und bei weniger als fünf Arbeitstagen vor dem Termin 50% der vereinbarten Vergütung.
Wird eine Gesamtvergütung vereinbart, übernehmen wir unsere Aufgaben nach vorheriger Untersuchung der Ausgangssituation. Wir werden den Kunden darauf aufmerksam machen, wenn sich aufgrund nachträglicher Informationen die Notwendigkeit von zusätzlichen oder ergänzenden Tätigkeiten ergibt. In diesem Fall vereinbaren die Parteien entsprechende Auftragserweiterungen.
3. Honorare
Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Zu den genannten Honoraren kommen projektspezifisch immer Reisekosten, Spesen und sonstige Nebenkosten hinzu, für die wir üblicherweise eine Nebenkostenpauschale anbieten und abrechnen.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, rechnen wir unsere Leistungen am Tag der Leistungserbringung ab. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge.
Für den Fall der Nichtzahlung auf eine nach Eintritt der Fälligkeit erfolgte Mahnung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe vor.
Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung mehr als einen Monat in Verzug, sind wir berechtigt, das Projekt nach vorheriger Mahnung abzubrechen. Dies gilt auch bei Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz, etc.).
5. Schadensersatz
Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind Schadensansprüche des Kunden ausgeschlossen. Vertragliche Haftungsansprüche verjähren nach 12 Monaten.
6. Geheimhaltung
Wir werden alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich behandeln und alle mit der Durchführung des Auftrags betrauten Personen zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen – auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses – verpflichten.
Wir sind berechtigt, uns anvertraute personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist uns untersagt.
Unsere Daten werden von unserem Cloud-Anbieter ausschließlich in Deutschland gespeichert.
7. Abwerbeverbot
Die aufwerts GmbH und der Kunde verpflichten sich, während des Projekts und 18 Monate danach keine am Projekt mitarbeitenden Mitarbeiter abzuwerben.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein, so wird die rechtliche Gültigkeit des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall von beiden Seiten durch eine so weit wie möglich nahekommende Regelung ersetzt.
9. Gerichtsstandort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und Gerichtsstand ist Oldenburg.